Open Source Hardware License Guide Vs 0.1 – DE
(–;de)
Es gibt jetzt einen Open Source Hardware License Guide – oder zumindest einen Anfang dafür. Ich habe ihn geschrieben, weil die Frage nach der Lizenzierung für Open Source Hardware wirklich knifflig ist. Das Open Source it Manual und das Web überhaupt müssen darauf gute Antworten haben. Und damit das immer besser möglich wird, gibt es jetzt noch einen Text mehr.
Schaut euch den Text auf der Seite an, kommentiert, korrigiert Fehler, stellt Fragen. Dann wird er besser.
H E L P
Es fehlt noch die englische Version. Frank Sievers ist gerade an der Arbeit. Vielen Dank Frank! Wer hat Lust, ihm zu helfen? Bitte meldet Euch: zimmermann.lars@email.de
BILD: Logo des Open Hardware Repositorys (CERN OHL Entstehungsort)
S p i e g e l u n g
(Ich spiegele den Text hier fürs Archiv)
O P E N S O U R C E H A R D W A R E L I C E N S E G U I D E V S 0 . 1 – D E
Zur Frage von Open Source Hardware Lizenzen
Eine der wichtigen Fragen rings um Open Source Hardware ist die nach der Lizenzierung. Hier gibt es oft Unsicherheit. Und das zurecht. Die Frage ist nicht trivial und einfach zu beantworten. Bei meiner Suche im Web habe ich keinen Text mit einer guten, umfassenden und zugleich kurzen Einführung gefunden, die erste Fragen beantwortet und Orientierung bietet. Zwar gibt es gute – Texte – zum – Thema, von denen ich einiges gelernt habe, aber keinen der alles einmal zusammenfasst. Bestimmt gibt es irgendwo solche Texte, aber die Tatsache, dass ich sie nicht finden konnte, zeigt, dass es noch nicht zu viele davon gibt. Darum möchte ich als Erweiterung des Open Source it Manuals die Entstehung so eines Textes anstoßen. Dafür fasse ich erstmal zusammen, was ich bei meiner Suche nach Antworten zur Lizenzfrage bisher gefunden habe.
Die Version unten ist nur ein Anfang, die Version 0.1 für einen Open Source Hardware Licence Guide. Ich bitte euch, sie zu ergänzen über die Kommentare. Schreibt, wenn ihr Fehler findet und postet die Fragen, die sich euch stellen und die der Text unbeantwortet lässt. Auch Quellen sind interessant.
Der Text ist keine Rechtsberatung! Ich bin kein Anwalt. Vielleicht ist es gegenwärtig auch gar nicht möglich, einen kurzen und zugleich rechtssicheren Text zum Thema zu schreiben. Das Thema ist kompliziert und führt an einigen Stellen direkt ins „rechtliche Niemandsland“; selbst unter Experten herrscht teils Unsicherheit. Aber ein paar grundlegende Dinge lassen sich doch mit Sicherheit sagen.
Lars Zimmermann, Feb2014
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O P E N S O U R C E H A R D W A R E L I C E N S E G U I D E V S 0 . 1
Wenn ihr eure Hardware-Designs open sourcen wollt, ist dafür eine Lizenz notwendig. Das Teilen von Dokumenten und Dateien und die Zusammenarbeit daran ist der Kern von Open Source Hardware. Wenn ihr Dokumente und Dateien zu eurer Hardware oder eurem Design veröffentlicht mit dem Ziel, dass andere sie studieren, davon lernen, sie weiterverbreiten und darauf aufbauen können, ist es notwendig, dass ihr die Dokumente und Dateien unter eine Lizenz stellt, die das erlaubt. Die Lizenz gibt anderen Rechte, eure Arbeit so zu verwenden, wie sie es ohne die Lizenz nicht könnten.
Die Lizenz muss eindeutig und gut sichtbar mit der von ihr betroffenen Dokumenten und Dateien verknüpft sein. Entweder fügt man den Lizenzvermerk in die Dokumente und Dateien selbst ein oder aber auf der Website, von der man sie herunterladen kann. Die meisten Lizenzen machen von sich aus konkrete Vorgaben, wie der Lizenzvermerk vorzunehmen ist und wie man den Lizenztext anderen zugänglich machen soll. Die Informationen darüber finden sich i.d.R. in den Lizenztexten selbst.
a. Open Source Hardware Lizenzen: Lizenz-Auswahl
Es gibt eine Reihe von Lizenzen, die man für das open sourcen von Hardware im Sinne der Open Source Hardware Definition und ihrem Statement of Principles verwenden kann. Das Open Source it Manual Vs. 1.1 listet diese Lizenzen als Beispiele auf (Die Lizenzen sind unterschieden in permissiv und nicht-permissiv, was weiter unten erklärt wird.):
nicht-permissiv
– die Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizenz (CC BY-SA),
– die GNU General Public Licence (GPL),
– die CERN OHL (Cern Open Hardware Licence)
permissiv
– die Creative Commons Attribution Lizenz (CC-BY),
– die FreeBSD Licence
– die CC0 Universal – Public Domain Dedication
Die Lizenzen unterscheiden sich voneinander in den Rechten, die sie geben und den Bedingungen, die sie dafür erfüllt sehen wollen. Klickt einfach mal drauf, um zu erfahren, was die jeweiligen Lizenzen sagen. Beliebt und benutzerfreundlich sind die Creative Commons Lizenzen, auch weil sie leicht verständliche Kurzversionen der Lizenztexte zur Verfügung stellen.
Einen guten und übersichtlichen Vergleich zwischen den Lizenzen gibt es bei iNMOJO
DIESE LIZENZEN BASIEREN AUF DEM URHEBERRECHT!
Um zu verstehen, welchen Schutz die oben stehenden Lizenzen bieten und welchen nicht, ist es wichtig zu verstehen, dass sie nahezu alle auf dem Urheberrecht basieren. Mit der Fundierung im Urheberrecht bestimmt sich der Wirkungsbereich der Lizenzen. Das Urheberrecht ist in entscheidenden Punkten verschieden vom Patentrecht.
Das Urheberrecht gilt ausschließlich für geistige Werke wie Texte und Bilder, auch Software fällt meist darunter. Das bedeutet also, das Urheberrecht gilt ausschließlich für die Dokumente und Dateien, in denen eine Open Source Hardware dargelegt ist.
Das Urheberrecht erhält jeder Schöpfer eines Werkes automatisch. Anders als ein Patent muss man das Urheberrecht also nicht extra beantragen. Das Werk muss lediglich eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, die aber sehr gering angelegt ist – schon eine einfache Strichzeichnung oder ein längere SMS fallen i.d.R. darunter.
Mit dem Urheberrecht erhält der Urheber die ausschließliche Verfügung über alle Nutzungsrechte am Werk. Jeder andere braucht für die Nutzung des Werks, also z.B. für das Kopieren, Weiterverbreiten, Remixen etc., eine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers. Ohne eine solche Erlaubnis ist die Nutzung illegal. Lizenzen sind ein Weg, eine solche Erlaubnis zu erteilen.
Deshalb sind Lizenzen für das Publizieren von Dokumenten von Open Source Hardware notwendig. Erst durch sie wird es anderen überhaupt rechtlich möglich, die gegebenen Dokumente und Dateien für die eigene, offen publizierte Arbeit zu nutzen. Die offene Kommunikation über und Zusammenarbeit an Open Source Hardware braucht Lizenzen für rechtliche Sicherheit.
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Es ist aber wichtig zu verstehen, dass der Geltungsbereich des Urheberrechtes endet am Übergang zum dreidimensionalen Objekt. Die angefertigte Hardware ist davon nicht betroffen. Das Urheberrecht schützt Beschreibungen von Hardware, also Dokumente und Dateien aber nicht die Hardware selbst. Beschriebene Funktionalitäten sind vom Urheberrecht nicht geschützt, nur die angefertigten Beschreibungen.
Ein Beispiel: Wenn ich ein Buch verfasse und darin eine innovative Nähmaschine beschreibe, dann ist der Text vom Urheberrecht geschützt – ohne meine Erlaubnis dürfen andere ihn nicht vervielfältigen und verbreiten. Die beschriebene Nähmaschine ist damit aber nicht geschützt: Jeder kann das Buch als Grundlage für die Herstellung der Nähmaschine benutzen und die Nähmaschinen beliebig verwenden und verbreiten, ohne Rücksprache mit mir halten zu müssen. Um die Herstellung und Verbreitung der Nähmaschine limitieren zu können, bräuchte ich ein Patent an der Nähmaschine. Ein Patent gibt mir die selben Verfügungsrechte für dreidimensionale Objekte und Funktionalitäten wie sie mir das Urheberrecht für Text- und Bildwerke gibt.
Aber anders als das Urheberrecht erhält man ein Patent nicht automatisch. Ein Patent muss in einem längeren, stark reglementierten und kostenintensiven Prozess beantragt werden (mind. ein Jahr Bearbeitungszeit und mind. vier- bis sogar sechsstelliger Eurobetrag.)
Open Source ist in den allermeisten Fällen unvereinbar mit Patentierung. Der Sinn eines Patents ist es ja, andere von der Nutzung einer Erfindung auszuschließen. Open Source will andere umfassend einschließen, z.B. um gemeinsam zu innovieren und voranzukommen. Zudem würde einer der möglichen Vorteile von Open Source Hardware verschwinden: Die Einsparung der enormen Kosten und Komplikationen, die mit einem Patent verbunden sind.
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Urheberrechtsbasierte Lizenzen erlauben es also lediglich, anderen vorzugeben, wie sie von mir erstellte Dokumente und Dateien nutzen können, aber nicht ob und wie sie die darin beschriebenen Dinge herstellen, verwenden und verbreiten können. Auch Neudarstellungen derselben Ideen mit anderen Worten und Illustrationen sind durch das Urheberrecht nicht limitierbar.
Damit ist klar, dass urheberrechtsbasierte Lizenzen nur eingeschränkt Schutz bieten. Ihre wichtigste Funktion besteht darin, es anderen rechtlich unbedenklich zu ermöglichen, offen, kreativ und konstruktiv mit den von euch bereit gestellten Dokumenten und Dateien umzugehen, darauf aufzubauen und ihre Erweiterungen auch „zurückpublizieren“ zu können – sie also wieder offen teilen zu können. Die Lizenzen sind ein notwendiges Mittel für die offene Kommunikation über und die Zusammenarbeit an Open Source Hardware.
Noch einmal anders: Man regelt mit urheberrechtsbasierten Lizenzen also immer nur, wie andere die von mir veröffentlichen Dokumente verwenden können. Und wirksam wird all dies auch nur in dem Fall, dass diese anderen (1) überhaupt selbst Dokumente publizieren – sich entscheiden, ihre Hardware zu open sourcen – und sie (2) dafür meine Dokumente und Dateien als Grundlage verwenden wollen. Damit sie meine Dokumente und Dateien aber als Grundlage eigenen Publizierens verwenden und z.B. schnell und einfach Verbesserungsvorschläge offen zurückkommunizieren können, sind offene und urheberrechtsbasierte Lizenzen für meine Dokumente unabdingbar.
Neben all dem sind offene Lizenzen aber auch ein guter und wichtiger Weg, anderen klar und deutlich zu zeigen, in welchem Geist man an der Hardware arbeitet und wie man will, dass andere damit umgehen.
(Weitere Informationen zu Patenten gibt es weiter unten im Text.)
b. Permissiv & nicht-permissiv (Copyleft)
Neben vielen Unterschieden in Details ist vor allem ein Unterschied zwischen den Lizenzen wichtig, nach dem sie sich in zwei Gruppen einteilen lassen: permissive und nicht-permissive (auch „Copyleft“) Lizenzen.
Permissiv (etwa „erlaubend“ oder „genehmigend“) sind Lizenzen, die allgemein wenige Vorgaben an die Verwendung der gegebenen Werke knüpfen. So erlauben sie z.B. auch, dass man das darunter lizenzierte Werk als Grundlage oder Bestandteil eines neuen Werkes nutzt, welches dann nicht offen ist. Bei Software würde das bedeuten: Ich nehme eine Open Source Software, die permissiv lizenziert ist, erweitere sie und baue daraus ein neues Programm. Aber ich veröffentliche hinterher nicht den Source-Code dieses Programms und schließe andere von der Nutzung des Programms aus, es sei denn, sie bezahlen für die Nutzung – nehmen eine kostenpflichtige Lizenz. Eine permissive Lizenz ist z.B. die Creative Commons-Namensnennung-Lizenz. Sie erlaubt jegliche Weiterverwendung und stellt lediglich die Bedingung, dass der Urheber des Ausgangswerkes in der von ihm festgelegten Weise wird.
„Nicht-permissiv“ sind Lizenzen, die eine Reihe einzuhaltender Bedingungen an die Weiterverwendung knüpfen. Die wichtigste ist dabei die sogenannte „Copyleft“-Bedingung. Copyleft will verhindern, dass auf dem Ursprungswerk aufbauende neue Werke geschlossen werden können. Copyleft erlaubt jedem die Weiterverwendung unter der Bedingung, dass alle dabei neu entstehenden Werke ebenfalls wieder offen sein müssen. Für Software würde das bedeuten: Ich nehme einen so lizenzierten Source-Code, baue ihn in ein neues Programm ein, dafür muss ich von diesem aber hinterher ebenfalls den Source-Code veröffentlichen und ihn auch unter eine nicht-permissive Lizenz stellen. Ein Beispiel für eine nicht-permissive Lizenz ist die Creative Commons-Attribution-ShareAlike Lizenz. „ShareAlike“ bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“: „Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.“
Bei nicht-permissiven Lizenzen spricht man auch von „viralen Lizenzen“. Sie wollen die Ausbreitung von Openness gleichsam erzwingen. Will man auf freie Inhalte zugreifen können und sie nutzen, muss man freie Inhalte dafür zurückgeben.
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Copyleft gilt als für den Erfolg freier Software sehr bedeutend. Aus dem, was ich oben zum Urheberrecht geschrieben habe, ergibt sich, dass das Copyleft nicht-perimissiver Lizenzen immer nur für die Dokumente und Dateien gelten kann, aber nicht für die Hardware selbst. Ein Copyleft für Hardware lässt sich damit nicht verwirklichen. Im Klartext bedeutet das, jemand kann eine offene Erfindung studieren, sie wesentlich verbessern und dann seine Verbesserungen am Objekt aber geheim halten oder sogar patentieren. Wollte man etwas Copyleft-ähnliches für Hardware realisieren, müsste man die Hardware vorher patentieren. Dann stehen einem einige teilweise vergleichbare Möglichkeiten offen wie die TAPR Open Hardware License (eine deutsche Erläuterung von Christian Siefkes dazu hier, im Abschnitt: „Sind Patente die Lösung?“) oder die Defensive Patent License (DPL). Wenn Copyleft für den Erfolg freier Software so wichtig war, ist es möglich, dass die fehlende Möglichkeit, Copyleft auch für Hardware zu realisieren, die Entwicklung von Open Source Hardware verlangsamt. Aber aus der Kluft zwischen Urheberrecht und Patentrecht, also aus der Kluft zwischen der Beschreibung einer Sache und dem Übergang ins dreidimensionale Objekt, ergibt sich, dass eine rechtliche Lösung für ein Copyleft für Hardware weder kurz- noch mittelfristig zu erwarten ist. Open Source Hardware wird wahrscheinlich ohne ein Copyleft auskommen müssen.
Gerade deshalb ist es wichtig, die Kultur von Open Source Hardware voranzutreiben und dabei entweder zu Ausweichlösungen/Hacks für das Problem fehlenden Copylefts kommen und/oder den Druck auf das Rechtssystem erhöhen, so dass mögliche Lösungen am Horizont erscheinen und irgendwann eventuell sogar durchsetzbar werden.
c. Non-Commercial & No-Derivatives
Unter den verschiedenen urheberrechtsbasierten Lizenzen, die sich finden lassen, gibt es auch welche, die Bedingungen wie „non-commercial“ (nicht kommerziell/nicht gewerblich) oder „no-derivatives“ (etwa „keine Abwandlungen, Remixe, Weiterentwicklungen erlaubt“) enthalten. Solche Lizenzen sind streng genommen keine Open Source Hardware Lizenzen. Sie sind nicht vereinbar mit der Open Source Hardware Definition und ihren Statement of Principles. Ziel, Versprechen und Technik von Open Source Hardware ist ja gerade das wechselseitige kreative aufeinander Aufbauen. „No-derivatives“ scheint dies unterbinden zu wollen.
„Non-commercial“ ist nicht nur ein Eingriff in die Nutzungsfreiheit anderer, es ist auch wichtig zu verstehen, dass „nicht kommerziell“ zudem rechtlich nicht sicher zu fassen oder einzugrenzen ist. Ein Beispiel: Schon wenn ich ein Non-Commercial-Dokument auf einer Feier herumzeige, bei der meine Freunde hinterher eine kleine Spende für Essen und Getränke dalassen, kann das im Zweifelsfall vor einem Gericht als kommerzielle Nutzung gesehen werden.
Dieser Licence Guide will nicht ausschließen, dass es unter Umständen Fälle geben kann, wo „non-commercial“ oder „no-derivatives“ plötzlich sinnvoll sein kann, vielleicht sogar für die Openness einer Sache (wenn auch diese Openness dann nicht im Sinn der OSHW Definition ist). Es sollte hier aber deutlich darauf hingewiesen sein, wie problematisch und höchstwahrscheinlich kontraproduktiv die Entscheidung für eine Lizenz mit solchen Bedingungen ist.
d. Inkompatibilität von Lizenzen
Ein Problem von Lizenzen ist, dass einige Lizenzen nicht miteinander kombinierbar sind. Das kann dazu führen, dass man manche Inhalte nicht mit anderen zusammenbringen kann. Die Neukombination bisher unverbundener Bausteine macht aber das Neue oft aus. In diesem Fall blockiert die Inkompatibilität der Lizenzen Innovation.
Als Beispiel für die Inkompatibilität von Lizenzen kann man zwei Lizenzen aus der Creative Commons Lizenzenfamilie nehmen: die Creative Commons-Attribution-Lizenz (CC-BY) und die Creative Commons-Attribution-ShareAlike Lizenz (CC-BY-SA). Ein Werk, dass unter der CC-BY-SA Lizenz steht, kann Werke oder Stücke aus Werken aufnehmen, die unter der CC-BY Lizenz stehen. Die permissive Lizenz CC-BY lässt es zu, dass eine Neuveröffentlichung unter anderen Bedingungen erfolgen kann. Die Hinzufügung der ShareAlike Bedingung ist also kein Problem. Steht jedoch ein größeres Werk unter der CC-BY Lizenz, ist es ihm nicht möglich, Stücke aus Werken in sich aufzunehmen, die unter einer CC-BY-SA Lizenz publiziert sind. Die Copyleft Bedingung der CC-BY-SA Lizenz schreibt vor, dass Weiterverwendungen ausschließlich innerhalb solcher Werke geschehen dürfen, die ebenfalls unter einer CC-BY-SA oder einer vergleichbaren Lizenz stehen. Will das große Hauptwerk unter CC-BY seine Lizenz nicht ändern, sind CC-BY-SA Werke damit für es tabu.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Gefahr der Inkompatibilität eines Werks mit anderen um so größer wird, je mehr Bedingungen die dafür gewählte Lizenz enthält. Permissive Lizenzen sind mit nicht-permissiven inkompatibel – zumindest in eine Richtung.
Dieser Open Source Hardware License Guide Vs 0.1 will keine Empfehlungen abgeben, welche Lizenz oder welche Lizenzart vorzuziehen ist – permissiv oder nicht-permissiv. Beide Seiten haben ihre Vor- und Nachteile, ihre Für- und Widersprecher, für beide Seiten gibt es starke Argumente. Die Diskussion ist in vollem Gang. Jeder sollte seinen Teil dazu beitragen mit einer eigenen Entscheidung.
Hier gibt es aber noch den Hinweis: Die Lizenz, die auf jeden Fall kompatibel mit allem ist und damit die allergrößte Freiheit einräumt, ist die CC0 Lizenz bzw. Public Domain Dedication, da diese (nahezu) keinerlei Bedingungen an die Weiterverwendung knüpft.
e. FRAGEN
Noch ein paar Antworten zu Fragen, die immer wieder gestellt werden.
e1. Wie kann ich verhindern, dass andere meine Arbeit patentieren?
„Was geschieht, wenn andere meine veröffentlichten Dokumente finden und die darin beschriebenen Ideen patentieren und mich und andere damit von ihrer Nutzung ausschließen?“
Diese Frage wird oft gestellt. Die Open Source Hardware Association sagt, ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem das vorgekommen ist.
Um eine Erfindung patentieren zu lassen, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Erfindung nicht dem „Stand der Technik“/State of the Art (z.B. im europäischen Patentrecht oder in Australien) oder „Prior Art“ (z.B. im US-Recht) entsprechen darf. Das bedeutet, sie muss neu sein und darf der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sein. In Europa bedeutet das z.B.: Ist eine Erfindung einmal in einer Zeitschrift publiziert oder auf einer Konferenz vorgestellt, ist sie nicht mehr patentierbar, denn dann entspricht sie dem „Stand der Technik“. Im US-Recht gibt es eine sogenannte „Grace Period“, die es erlaubt, auch 6 bis 12 Monate nach der ersten Bekanntmachung die Erfindung noch zur Patentierung anzumelden. Ich bin nicht sicher, ob dies auch für andere Personen als die Erfinder selbst gilt.
Das bedeutet, das der wirksamste Schutz vor der Patentierung eures Werkes durch andere darin liegt, es gut sichtbar zu veröffentlichen. Stellt es prominent und offen verbreitbar ins Netz. Dann wird sie jeder Rechercheprozess finden können und kein Patentantrag hat eine Chance.
Damit ist es zu verstehen, weshalb die Open Source Hardware Association keinen Fall der Patentierung einer Open Source Hardware Erfindung durch andere kennt. Das Risiko für einen solchen Versuch ist einfach zu hoch. Patentanträge sind teuer und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patentantrag einer bereits offen im Netz stehenden Sache nicht durchgeht, ist hoch. Das Geld für den Antrag wäre dann weg.
Um so prominenter ihr also eure Ideen veröffentlicht, z.B. indem ihr dem Open Source it Manual folgt, desto geringer wird die Chance, dass andere eure Sachen zu patentieren versuchen.
e2. Wie schütze ich mich davor, dass ich die Schutzrechte anderer verletze?
„Was geschieht, wenn ich in meiner Werkstatt etwas erfinde, es veröffentliche und beginne, gewerblich zu nutzen und plötzlich kommt heraus, dass ich eine von einem anderen bereits gemachte und auch patentierte Erfindung, ohne es zu wissen, neu erfunden habe und diese Person verklagt mich dann? Wie kann ich Sicherheit erlangen, dass das nicht passiert?“
Die Antwort auf diese Frage ist: Könnt ihr nicht! Absolute Sicherheit gibt es nicht.
Das habe ich aus meiner Lektüre und den Gesprächen mit Anwälten (im Gespräch zum Thema Urheberrecht) gezogen: „Man ist Unternehmer und damit ist man immer im Risiko.“
Man kann versuchen, das Risiko zu minimieren, indem man eine Patentrecherche macht. Die sind aber teils sehr kompliziert und je nachdem, wie man sucht, auch teuer. Egal, wie weit man sie aber treibt, ein Restrisiko bleibt immer. Zumindest vor einer größeren kommerziellen Verwendung sollte man aber wohl wenigstens einmal eine Patentrecherche durchführen.
Hobbyisten mit kleinen Projekte können aber stets im Hinterkopf behalten, dass das Patentrecht explizit auf die kommerzielle Nutzung von Erfindungen abzielt: „Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht.“ Dass aber „gewerblich“ bzw. „kommerziell“ unter Umständen schwierig abzugrenzen ist, wurde ja oben dargelegt.
e3. Weitere Fragen?
Welche weiteren Fragen gibt es? Was ist offen geblieben? Schreibt es in die Kommentare.
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Wichtige Quellen für den Text waren:
- Christian Siefkes (Keimform.org): „Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem.“
- OSHWA pen Hardware Legal Meetup NYU Nov. 11
- (WP) Urheberrecht (de & en)
- (WP) Patentrecht (de & en)
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